Aufnahmevoraussetzungen

Die Kontaktaufnahme erfolgt durch Vermittlung von Justizvollzugsanstalten, Bewährungshilfe, Jugendgerichtshilfe, Sozialämtern, ambulanten Hilfen, Einrichtungen u.s.w. oder durch die Interessenten selbst. In allen Fällen werden Vorgespräche geführt.
In der Justizvollzugsanstalt Darmstadt hält der Verein zu diesem Zweck eine wöchentliche Sprechstunde ab. Darüber hinaus finden auf Anfrage Vorgespräche in anderen Justizvollzugsanstalten und Einrichtungen statt.

Voraussetzung für die Aufnahme ist die grundsätzliche Bereitschaft, die eigene Situation positiv zu verändern sowie die persönlichen Ressourcen zu nutzen und weiter zu entwickeln. Dies beinhaltet die Bereitschaft, in Frage kommende finanzielle Ansprüche geltend zu machen und Möglichkeiten zur Arbeitsmarktintegration aufzugreifen.
Aufnahme finden Männer und Frauen im Alter ab 18 Jahren, die zur Personengruppe der §§ 67-69 SGB XII gehören und für die vom zuständigen Kostenträger eine Kostenzusage erteilt wird. Eine Aufnahme erfolgt unter der Voraussetzung, dass sich der Bewohner mit den Bestimmungen des Wohn-und-Betreuungsvertrages einverstanden erklärt und die Fähigkeit zur Umsetzung erkennen lässt.

Nicht aufgenommen werden schwerst Suchtmittelabhängige sowie Personen, die nicht zur Selbstversorgung in der Lage sind.

Nach einem Vorstellungsgespräch muss ein Bewerber ein Aufnahmeformular ausfüllen und vorlegen.