Die Kontaktaufnahme erfolgt durch Vermittlung von Justizvollzugsanstalten, Bewährungshilfe, Jugendgerichtshilfe, Sozialämtern, ambulanten Hilfen, Einrichtungen oder durch die Interessenten selbst. In allen Fällen werden vor der Aufnahme Informationsgespräche geführt. Die Gespräche können persönlich in den Justizvollzugsanstalten, in anderen Einrichtungen oder bei uns in der Einrichtung stattfinden. Ebenfalls ist es möglich Gespräche online durchzuführen.
Voraussetzung für die Aufnahme ist die grundsätzliche Bereitschaft, die eigene Situation positiv zu verändern sowie die persönlichen Ressourcen zu nutzen und weiter zu entwickeln. Dies beinhaltet die Bereitschaft, in Frage kommende finanzielle Ansprüche geltend zu machen und Möglichkeiten zur Arbeitsmarktintegration aufzugreifen.
Aufnahme finden Männer und Frauen im Alter ab 18 Jahren, die zur Personengruppe der §§ 67-69 SGB XII gehören und für die vom zuständigen Kostenträger eine Kostenzusage erteilt wird. Eine Aufnahme erfolgt unter der Voraussetzung, dass sich der Bewohner mit den Bestimmungen des Wohn-und-Betreuungsvertrages einverstanden erklärt und die Fähigkeit zur Umsetzung erkennen lässt.
Folgende Personengruppen können in unseren Einrichtungen leider nicht aufgenommen werden:
– Personen mit ausschließlich einem Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
da unsere Angebote nicht über die entsprechenden Leistungsgrundlagen finanziert werden können.
– Personen, die wegen Sexualstraftaten mit Hands-on-Delikten (z. B. sexueller Missbrauch, Vergewaltigung) verurteilt wurden, da sich unsere Liegenschaften in Wohngebieten mit Kindergärten, Schulen und Pflegeeinrichtungen in unmittelbarer Nähe befinden.
– Personen mit unzureichenden Deutschkenntnissen, da eine erfolgreiche Betreuung eine funktionierende Kommunikation voraussetzt.
– Personen mit starken körperlichen Beeinträchtigungen (z. B. Rollstuhlnutzung), da unsere Einrichtungen derzeit nicht barrierefrei gestaltet sind.
– Personen ohne ausreichende Fähigkeit zur selbstständigen Basisversorgung, da unsere Wohnangebote ein Mindestmaß an eigenständiger Alltagsbewältigung erfordern.
Nach einem Vorstellungsgespräch muss ein Bewerber ein Aufnahmeformular ausfüllen und vorlegen.